Energieeinsparverordnung
Die 1. Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 1. Februar 2002 in Kraft gesetzt.
In der Energieeinsparverordnung wird anhand des Primärenergiebedarfs Dämmung und Heizung des Gebäudes gemeinsam bewertet. Wird eine bessere Heizung eingebaut, kann die Dämmung etwas moderater ausfallen und umgekehrt. Das führt jedoch nicht immer zu einem optimalen Gesamtergebnis. Ein Mindest-Dämmstandard (z.B. Niedrigenergiehausbauweise) sollte im Neubau eingehalten werden. Auch für den Gebäudebestand gelten eine Reihe von nachträglichen Nachrüstpflichten und Mindestdämmstandards.
Die Energieeinsparverordnung
- fasste die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung (Gebäude, Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung) zusammen,
- erhöhte das Anforderungsniveau bei Neubauten gegenüber den damaligen Standard um bis zu 30 %,
- legte die neusten europäischen und deutschen technischen Normen zugrunde,
- passte die Anforderungen an Altbauten dem technischen Fortschritt an und
- erhöhte durch eine Ausweitung der Anwendungsbereiche für den Energie- und Wärmebedarfsausweis die Transparenz für Gebäudeeigentümer und Mieter.